Neuigkeiten aus Erfurt

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung (BAG, Urteil vom 07.02.2024 – Az. 5 AZR 177/23) hat das Bundesarbeitsgericht die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen durch Arbeitnehmer nach einem gewonnenen Kündigungsschutzverfahren präzisiert. Grundsätzlich gilt, dass Beschäftigten im Falle eines gewonnenen Kündigungsschutzprozesses gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Nachzahlung der zwischenzeitlichen Vergütung zusteht, obgleich keine Arbeitsleistung […]