Wir. Sind. Rechtsanwälte.

Unser Beratungsansatz kombiniert Kompetenz, unternehmerisches Denken, Engagement und ein tiefes Verständnis für Ihre Ziele. Abhängig von Ihrem individuellen Mandat und Ihren Vorstellungen handeln wir kooperativ oder konfrontativ und stets mit einem sinnvollen Maß an Pragmatismus. Wir begleiten Sie zuverlässig, vertrauensvoll, lösungsorientiert und mit Entschlossenheit.

Rechtsgebiete

Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über besondere Kenntnisse in verschiedenen Rechtsbereichen, die wir im Folgende kurz darstellen möchten. Es ist selbstverständlich der Anspruch unserer Kanzlei, jeder/m Rechtsuchenden auch außerhalb der aufgeführten Felder eine für sie/ihn passende Lösung anzubieten oder an eine(n) kompetente(n) Dritte(n) aus dem Netzwerk zu vermitteln.

IT & Datenschutz

IT & Datenschutz

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) ist eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsbereichen. Im IT-Bereich bearbeitet COXlegal sämtliche Fragestellungen, die den rechtlichen Umgang mit Hard- und Software betreffen sowie solche, die einen Zusammenhang zum Internet aufweisen.

Ein Schwerpunkt in der IT-rechtlichen Beratung liegt insbesondere in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen. Dies beinhaltet auch die Begleitung im Aufbau von Online-Shops oder anderen E-Commerce-Plattformen. Daneben bietet COXlegal auch die Unterstützung in Krisenfällen, d.h. insbesondere im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten.

Zu den typische Tätigkeiten im IT-Bereich zählen z.B. die Erstellung und Prüfung von

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Standardverträge, auch für den Bereich des E-Commerce
  • Softwarelizenzverträgen (z.B. Überlassung auf Zeit / auf Dauer, Application Service Providing (ASP), Software as a Service (SaaS), Cloud Computing etc.)
  • IT-Projektverträge
  • Wartungs- und Pflegeverträge
  • Leasing, Miete und Kauf von Hardware
  • Internet-Systemverträge
  • Quellcode-Hinterlegungsverträgen (Software-Escrow)

sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfällen, etwa aufgrund von Abmahnungen im Bereich des Filesharings, und die Durchführung von Webaudits, d.h. die Prüfung von Websites auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen.

Datenschutz

Ausgangspunkt des Datenschutzes ist der Schutz personenbezogener Daten. Dies betriff nicht nur den Missbrauchsgedanken, sondern insgesamt das Recht jeder Person, grundsätzlich selbst darüber bestimmen zu können, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über sie erhebt, speichert oder verarbeitet. Andererseits bestehen legitime kommerzielle Interessen an der Nutzung von personenbezogenen Daten, etwa bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Häufig ist die (möglichst) datenschutzkonforme Ausgestaltung des Umgangs mit personenbezogenen Daten – jedenfalls grundsätzlich – im Interesse aller Beteiligten. In anderen Fällen können Unternehmen ein Interesse an einer möglichst umfangreichen Nutzung personenbezogener Daten haben. Hier besteht die Herausforderung in der rechtskonformen Beratung und Gestaltung, etwa im Rahmen der streng regulierten Auftragsdatenverarbeitung.

COXlegal berät in diesem Zusammenhang unter anderem bei der Gestaltung internetbasierter Lösungen, die eine Nutzung personenbezogener Daten unerlässlich machen. Gegenstand der Beratung sind aber auch sonstige datenschutzrechtliche Belange.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Datenschutzes sind:

  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen, insbesondere im Online-Bereich
  • Gestaltung von Verträgen mit datenschutzrechtlicher Relevanz einschließlich Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitung
  • Prüfung von Websites auf datenschutzrechtliche Besonderheiten (Webaudits)
  • Beratung zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes
  • Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden
Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Der Begriff des Wettbewerbsrechts meint im engeren Verständnis das Lauterkeitsrecht. Das Lauterkeitsrecht findet in Deutschland seine Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die dortigen Regelungen sollen ein freies, aber dennoch faires wirtschaftlichen Verhalten jedes Unternehmens im Wettbewerb gewährleisten. Damit soll Mitbewerber aber verstärkt auch Verbraucher vor rechtswidrigen Geschäftspraktiken geschützt werden. Das UWG gibt Mitbewerbern, rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen sowie weiteren qualifizierten Einrichtigungen die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand, sich gegen rechtswidriges Verhalten von Unternehmen wehren zu können.

Typsiche Verhaltensweisen, die im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vorkommen, sind irreführende geschäftliche Handlungen (beispielsweise in Form von Werbeaussagen), aggressive Veräußerungsmethoden, Verstöße gegen Marktverhaltensregeln (zum Beispiel verbraucherschützende Normen), unzulässige Werbung mittels Telefon oder E-Mail und die Herabsetzung von Konkurrenten oder deren Produkten.

Da es einem Unternehmen regelmäßig nicht zuzumuten ist, ein wettbewerbswidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinnehmen zu müssen und Gerichtsverfahren regelmäßig Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, werden Ansprüche im Wettbewerbsrecht zunächst fast immer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (durch eine einstweilige Verfügung) durchgesetzt. Dem geht außergerichtlich regelmäßig eine so genannte Abmahnung voraus, mit der dem Konkurrenten die Gelegenheit gegeben werden soll, ein gerichtliches Verfahren unter anderem durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu vermeiden. Die gesetzten Fristen sind oft erheblich kürzer als dies in anderen Bereichen des Rechts der Fall ist. Von dem eingeleiteten gerichtlichen Verfahren erfährt der Betroffene im einstweiligen Rechtsschutz meist erst, wenn bereits eine Entscheidung gegen ihn getroffen wurde. Dementsprechend summieren sich auch schnell ganz erhebliche Beträge an Verfahrenskosten, wenn auf eine Abmahnung nicht zeitnah richtig reagiert wird.

COXlegal verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Wettbewerbsrechts. Unabhängig davon, ob Sie Rechte gegenüber einem Wettbewerber durchsetzen wollen oder ob Sie mit einer Abmahnung angegriffen wurden, wir helfen Ihnen gerne und zuverlässig.

Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

Ob wir es wollen oder nicht, unser Leben ist durchwoben von Verträgen. Mündlich, schriftlich, elektronisch, notariell. Sie sind bezogen auf den Einzelfall, auf ein Massengeschäft oder irgendetwas dazwischen. Verträge bieten zwar keine Garantie dafür, dass sich die Vertragspartner auch vertragen. Ein guter Vertrag dient den Vertragspartnern aber als Leitfaden für deren (vertragliche) Beziehung zueinander.

Wir erstellen, überarbeiten und verhandeln Verträge mit dem Ziel, die Interessen unseres Mandanten zu sichern. Die Übersetzung dieser Interessen in juristische Sprache ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Prüfung und Darstellung von Alternativvorschlägen, wenn sich die Interessen unseres Mandanten und die des Vertragspartners scheinbar nicht vereinbaren lassen.

Die Erstellung von Knebelverträgen versuchen wir zu vermeiden. Fremde Knebel lösen wir gern.

Wir gestalten Verträge insbesondere in unseren Schwerpunktbereichen, aber auch jenseits hiervon in Form von z.B. Werk-, Kauf- und Dienstverträgen sowie „Free-Style“-Verträgen, die sich weder einem üblichen Rechtsgebiet noch einen üblichen Vertragstyp zuordnen lassen, aber zur Verfolgung des Interesses des Mandanten nützlich oder erforderlich sind.

Typische Verträge im Bereich des IT- und Datenschutzrechts sind etwa:

  • Softwareerstellungsverträge (Individualsoftware, Standardsoftware)
  • Softwarelizenzverträge (ASP, SaaS)
  • IT-Projektverträge
  • Wartungs- und Pflegeverträge
  • Leasing, Miete und Kauf von Hardware
  • Internet-Systemverträge
  • Quellcode-Hinterlegungsverträgen (Software-Escrow)
  • sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen, z.B. im Bereich des E-Commerce
  • Joint Control Verträge
  • Auftragsverarbeitungsverträge

Typische Verträge im Bereich des Zuwendungsrechts sind etwa:

  • Verträge über die Gewährung von Zuwendungen
  • Verträge über die „Weiterleitung“ von Zuwendungen durch Zuwendungsempfänger
  • Konsortialverträge, d.h. Verträge zwischen Zuwendungsempfängern, die gemeinsam eine Zuwendung beantragt haben

Typische Verträge im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind etwa:

  • Gesellschaftsverträge und Vereinssatzungen
  • Sponsoring- und Schenkungsverträge
  • Kooperationsverträge zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Typische Verträge im Bereich des Arbeitsrechts sind etwa:

  • Allgemeine Arbeitsverträge (befristet, unbefristet)
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Arbeitsverträge im Zusammenhang mit Zuwendungsprojekten
  • Verträge für freie Mitarbeiter (Honorarverträge)
Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit

Unter dem Begriff Gemeinnützigkeitsrecht werden regelmäßig die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) über die Steuerbegünstigten Zwecke verstanden (§§ 51 – 68 AO). Hierbei geht es um eine steuerliche Sonderbehandlung von Körperschaften (z.B. Verein, GmbH, AG) aufgrund der von ihnen verfolgen Zwecke. Dies können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke sein. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird jedoch regelmäßig als Sammelbegriff verwendet.

COXlegal berät (potentiell) gemeinnützige Körperschaften in allen Phasen, d.h. von der Gründung über die Aktivitätsphase bis zur Liquidation. COXlegal berät dabei insbesondere im Rahmen der Gründungsphase (z.B. hinsichtlich Satzungsfragen) sowie in der Aktivitätsphase  der Körperschaft (z.B. Abgrenzung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vom Zweckbetrieb, Umwandlung von eingetragenen Vereinen in eine gemeinnützige GmbH oder AG, Spenden und Sponsoring etc.). Dabei kooperiert COXlegal eng mit der im Bereich Gemeinnützigkeit seit über 20 Jahre etablierten C.O.X. Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind:

  • Beratung zur Herstellung oder Sicherung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften
  • Satzungsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen
  • Beratung zu Spenden und Sponsoring, Erstellung von Sponsoringvereinbarungen
  • Vertretung gegenüber den Finanzämtern
  • Vertretung vor den Finanzgerichten
Zuwendungsrecht

Zuwendungsrecht

Der Erhalt von staatlichen Zuwendungen ist mit der Übernahme eines zum Teil strengen Regelungskorsetts verbunden. Hierbei stellt sich sowohl im Vorfeld als auch bei der Durchführung sowie im Nachgang zur Förderung eine Vielzahl von Fragen. Ziel unserer Beratung ist es insbesondere, die rechtlichen Grundlagen sowie Gestaltungsmöglichkeiten für eine Förderung aufzuzeigen sowie etwaige Rückforderungen durch den Fördermittelgeber zu vermeiden, sei es aufgrund nicht förderfähiger Ausgaben oder aufgrund von Fehlern bei der Vergabe von Aufträgen.

Regelmäßig werden wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Ausgestaltung von Zuwendungsbescheiden und Zuwendungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von sog. Weiterleitungsverträgen, mit denen eine Weitergabe von Fördermitteln an Zweitempfänger erreicht werden kann
  • Verteidigung gegen Rückforderungen der Zuwendungsgeber, z.B. im Widerspruchs- und Klageverfahren
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir als COXlegal unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen im Rahmen des Kündigungsschutzes, der Ausgestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie Umfang und Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Überstundenausgleich, rücken auch zunehmend Fragen rund um die Digitalisierung und Vernetzung des Arbeitsplatzes in den Vordergrund.

Die Veränderung der Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Begriff Arbeit 4.0 verlangt nach vielseitigen Lösungen für unterschiedliche Anforderungen, die die Interessen aller Beteiligten im Blick haben muss, und bildet damit stets auch einen Querschnitt mit anderen Rechtsgebiete.

COXlegal berät Mandant*innen daher nicht nur isoliert zu klassischen arbeitsrechtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, sondern hat dabei stets den fachübergreifenden Querschnitt im Blick.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts sind:

  • Erstellung von Abmahnungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeits- , Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht und Urheberrecht
  • Beratung in Fragen des Schutzes besonderer Personengruppen (Schwerbehinderung und Beteiligung des Integrationsamtes, Mutterschutz, etc.)
  • Befristungsrecht
  • Kündigungsschutz und gerichtliche Durchsetzung
  • Sozialrechtliche Fallgestaltungen im Arbeitsverhältnis
  • Begleitung von Statusfeststellungsverfahren
  • Prüfung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltungen
  • Vergütungsstreitigkeiten
  • Zeugnisrechtsstreitigkeiten

Wir werden wissen, was zu tun ist.

Wir haben COXlegal im Jahr 2011 gegründet und beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Unser Team verfügt über eine breite Palette an Fachkenntnissen und verkörpert unterschiedliche, sich aber sehr gut ergänzende Ansätze zur Lösung rechtlicher Angelegenheiten. Das Ziel unserer Tätigkeit liegt dabei stets in der Sicherung eines langfristigen und nachhaltigen Erfolges unserer Mandantinnen und Mandanten.

Wir legen großen Wert auf offene Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit unseren Mandantinnen und Mandanten, um deren Ziele zu verstehen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Danach entscheidet sich auch, ob es zielführend ist, die Angelegenheit im Wege des Rechtsstreits, durch einen kooperativen Ansatz oder mit einer Mischung hieraus anzugehen. Wir beraten und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen des Mandats mit Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsstärke, Kompetenz und Erfahrung. Wir berechnen unser Honorar grundsätzlich auf Stundenbasis nach der für unsere Leistungen tatsächlich aufgewendeten Zeit, in gerichtlichen Verfahren sind wir allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geschuldeten Gebühren zu berechnen. Soweit wir nach Aufwand abrechnen, versenden wir mit den Rechnungen stets einen detaillierten Tätigkeitsnachweis, um eine transparente Kostenkontrolle zu ermöglichen.

Beiträge

Informationen zu Themen aus dem Bereich des Informationstechnologierechts, den Entwicklungen im Datenschutz, sowie Beiträge in den Bereichen des Urheberrechts, neue Entwicklungen im Vergaberecht, des Gemeinnützigkeitsrechts und des Kunst- und Kulturrechts.

Von Marten Reichenau, Rechtsanwalt

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung (BAG, Urteil vom 07.02.2024 – Az. 5 AZR 177/23) hat das Bundesarbeitsgericht die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen ...

Von Erik Stamer, Rechtsanwalt

Wir freuen uns, dass Rechtsanwalt Marten Reichenau seit dem 01.05.2024 unser Team verstärkt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung ergänzt er das Beratungsangebot ...

Von Sebastian Hinz, Rechtsanwalt

Das Befristungsrecht stellt viele Arbeitgeber in der Ausgestaltung der Arbeitsverträge immer wieder vor nicht unerhebliche Probleme. So besteht vielfach Ungewissheit darüber, wie oft, wie lange ...

Veranstaltungen

Wir führen regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen juristischen Themen durch. Zeit, Ort und Themen künftiger und vergangener Veranstaltungen finden Sie hier.

Die Veranstaltung wird sich mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten von drittmittelfinanzierten Projekten und der Gestaltung der damit im Zusammenhang stehenden Projektarbeitsverträge befassen. Sie richtet sich an ...

Workshop zum Thema „Ausländersteuer“ (Abzugssteuer) bei Verträgen mit im Ausland ansässigen Künstler*innen: Wann fällt Ausländersteuer an? Was muss diesbezüglich bei Vertragsverhandlungen beachtet werden? Wie ist ...

Der kurze Vortrag mit anschließender Fragerunde im Rahmen der Summer School von Kulturprojekte Berlin gibt Einblicke in die wichtigsten Problemstellungen beim Thema Vertragsgestaltung in der Kulturarbeit. ...

Das Team

Das Team von COXlegal berät und vertritt Ihre Interessen insbesondere in den Bereichen des Informationstechnologie-, des Datenschutz- und des Wettbewerbsrechts sowie im Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.

Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Steuerrecht, Licencié en droit (Paris II), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, LL.M. (Informationsrecht), Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte

Kontakt

Adresse

C.O.X.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brachvogelstr. 1
10961 Berlin

Kontakt

t: +4930.690351-0
f: +4930.690351-77
e: mail@cox-legal.de

Anfahrt

Parkmöglichkeiten direkt vor der Tür.
U-Bahnlinien 1, 3 und 6 (Hallesches Tor)
und 7 (Gneisenaustr.) und Buslinie M41
(Blücherstr. oder Tempelherrenstr.)

Anfahrtskizze