Rechtsgebiete

Zuwendungsrecht

Der Erhalt von staatlichen Zuwendungen ist mit der Übernahme eines zum Teil strengen Regelungskorsetts verbunden. Hierbei stellt sich sowohl im Vorfeld als auch bei der Durchführung sowie im Nachgang zur Förderung eine Vielzahl von Fragen. Ziel unserer Beratung ist es insbesondere, die rechtlichen Grundlagen sowie Gestaltungsmöglichkeiten für eine Förderung aufzuzeigen sowie etwaige Rückforderungen durch den Fördermittelgeber zu vermeiden, sei es aufgrund nicht förderfähiger Ausgaben oder aufgrund von Fehlern bei der Vergabe von Aufträgen.

Regelmäßig werden wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Ausgestaltung von Zuwendungsbescheiden und Zuwendungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von sog. Weiterleitungsverträgen, mit denen eine Weitergabe von Fördermitteln an Zweitempfänger erreicht werden kann
  • Verteidigung gegen Rückforderungen der Zuwendungsgeber, z.B. im Widerspruchs- und Klageverfahren