WEITERBERECHNUNG DER REISEKOSTEN VON KÜNSTLERN GEGENÜBER VERANSTALTERN
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EuGH: EINHEITLICHER UMSATZSTEUERSATZ FÜR HAUPT- UND NEBENLEISTUNGEN
EuGH: EINHEITLICHER UMSATZSTEUERSATZ FÜR HAUPT- UND NEBENLEISTUNGEN
SCHAUSPIELER KÖNNEN NACH § 4 Nr. 20 a UStG VON DER UMSATZSTEUER BEFREIT WERDEN!
Schauspieler*innen können Angestellte oder Unternehmer sein. Das Umsatzsteuerrecht sieht allerdings verschiedene Ausnahmen vor. Gem. § 4 Nr. 20 a UStG sind Umsätze bestimmter öffentlicher Einrichtungen, die kulturelle Aufgaben wie Theater, Orchester etc. wahrnehmen, umsatzsteuerfrei. Kulturbehörden der Bundesländer können so genannten gleichartigen Einrichtungen bescheinigen, dass sie ebenfalls kulturelle Aufgaben wahrnehmen. In der Folge müssen auch diese […]