GEHÖRT MIR DER TITEL MEINES WERKES?

Der Titel eines Werkes wird gemäß §§ 5 Abs. 1 und 3, 15 MarkenG geschützt. Werktitel sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Zu den vergleichbaren Werken können Computerprogramme, Internetseiten, Veranstaltungen (teilweise auch Festivals), Figuren und Podcasts gehören.  Damit ein Werktitel schutzfähig ist, muss er Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft […]