Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von EUR 9,19 auf nunmehr EUR 9,35 pro Stunde angehoben.
Für Auszubildende gilt ab 2020 außerdem eine Mindestvergütung in Höhe von EUR 515,00 im ersten Jahr, die in den Folgejahren stufenweise angehoben wird. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es außerdem verschiedene Branchen-Mindestlöhne die über sogenannte Flächentarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und für allgemein verbindlich erklärt wurden. Branchen-Mindestlöhne gelten damit für alle Betriebe der Branche und zwar unabhängig davon, ob diese tarifgebunden sind oder nicht. Arbeitgeber sollten die laufenden Lohnzahlungen an ihre Arbeitnehmer daher überprüfenund diese ggf. anpassen.