Rechtsgebiete

Gemeinnützigkeit

Unter dem Begriff Gemeinnützigkeitsrecht werden regelmäßig die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) über die Steuerbegünstigten Zwecke verstanden (§§ 51 – 68 AO). Hierbei geht es um eine steuerliche Sonderbehandlung von Körperschaften (z.B. Verein, GmbH, AG) aufgrund der von ihnen verfolgen Zwecke. Dies können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke sein. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird jedoch regelmäßig als Sammelbegriff verwendet.

COXlegal berät (potentiell) gemeinnützige Körperschaften in allen Phasen, d.h. von der Gründung über die Aktivitätsphase bis zur Liquidation. COXlegal berät dabei insbesondere im Rahmen der Gründungsphase (z.B. hinsichtlich Satzungsfragen) sowie in der Aktivitätsphase  der Körperschaft (z.B. Abgrenzung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vom Zweckbetrieb, Umwandlung von eingetragenen Vereinen in eine gemeinnützige GmbH oder AG, Spenden und Sponsoring etc.). Dabei kooperiert COXlegal eng mit der im Bereich Gemeinnützigkeit seit über 20 Jahre etablierten C.O.X. Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind:

  • Beratung zur Herstellung oder Sicherung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften
  • Satzungsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen
  • Beratung zu Spenden und Sponsoring, Erstellung von Sponsoringvereinbarungen
  • Vertretung gegenüber den Finanzämtern
  • Vertretung vor den Finanzgerichten